Der Krieg der Richter findet nicht statt
Verfassungsblog | 26. August 2010 — Die Meuterei der nationalen Verfassungshüter gegen die Europäisierung des Rechts und ihre damit einhergehende eigene Relativier…
Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des 1. Senats, wird also doch Präsident werden, wenn Hans-Jürgen Papier in ein paar Wochen ausscheidet. “Voßkuhle kommt”, zitiert die SZ (offline) den CDU-Rechtspolitiker Günter Krings, der für die Schwarzen die Karlsruher Personalpolitik koordiniert.
Das war zwar bisher auch schon immer so, dass beim Ausscheiden des Präsidenten dessen Amt auf den Vorsitzenden des jeweils anderen Senats übergeht. Papier (Erster Senat) war Präsident geworden, als Jutta Limbach (Zweiter Senat) ausschied, und diese hatte den Job bekommen, als Roman Herzogs (Erster Senat) Amtszeit um war.
Aber diesmal hielten sich hartnäckig Gerüchte, dass die Union Voßkuhle blockieren könnte. Das hatte durchaus auch damit zu tun, dass Voßkuhles Zweiter Senat mit seinem selbstherrlichen Lissabon-Urteil in der Politik für ungeheuren Zorn gesorgt hatte. (SZ-Autor Wolfgang Janisch bezeichnet Voßkuhles Wirken im Lissabon-Verfahren als “kleines Wunder”, weil er für Einstimmigkeit gesorgt hat – das mag Voßkuhle vielleicht so sehen, war auch bestimmt nicht einfach, aber in Berlin macht ihn diese Art von Wunder nicht kanonisierungsfähig…).
Aber das scheint, wenn man der SZ glaubt, alles Schnee von gestern. Ob das mit der aktuellen NJW zu tun hat?
Dort (leider ebenfalls offline) ist ein Aufsatz von Voßkuhle mit dem Titel “Der europäische Verfassungsgerichtsverbund” zu finden. Darin beteuert der Vorsitzende des Zweiten Senates beispielsweise, das BVerfG sei im europäischen Einigungsprozess “entgegen mancher Behauptungen … kein retardierenes Moment”, streicht tüchtig den im Lissabon-Urteil errichteten Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit hervor, betont die Befugnis des EuGH zur Rechtsfortbildung und bemüht sich überhaupt nach Kräften, jeden Verdacht zu zerstreuen, es gehe zwischen Karlsruhe und Luxemburg (und Straßburg, nicht zu vergessen) in irgendeiner Weise um so etwas wie Über- oder Unterordnung.
Honeywell und Vorratsdatenspeicherung nennt er beim Namen, aber schiebt gleich folgenden Satz hinterher:
“Unabhängig von der aktuellen Diskussion bleibt festzuhalten, dass sich die beiden Senate in den 16 Jahren seit Erlass des Maastricht-Urteils noch nie …
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Januar 2010 auf http://verfassungsblog.de.
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