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Bundesverfassungsgericht : Vorratsdatenspeicherung - Eilantrag teilweise erfolgreich. Nur Datenspeicherung gemäß § 113a TKG und Abruf von Vorratsdaten bei Katalogdaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einstweilen zulässig.

am 19.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 – Az. 1 BvR 256/08
<b>Zur Sache</b>
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Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen.
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Zu diesem Zweck enthält sein Art. 2 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b TKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. § 113b TKG regelt die Verwendung der gespeicherten Daten. Danach kann der bevorratete Datenbestand zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben abgerufen werden. Die Norm enthält keine eigenständige Abrufbefugnis, sie setzt vielmehr gesonderte gesetzliche Bestimmungen über einen Datenabruf unter Bezugnahme auf § 113a TKG voraus. Bislang nimmt lediglich die Strafprozessordnung (§ 100g StPO) auf § 113a TKG Bezug und ermöglicht zum Zweck der Strafverfolgung ein Auskunftsersuchen über solche Telekommunikations-Verkehrsdaten, die ausschließlich aufgrund der in § 113a TKG geregelten Bevorratungspflicht gespeichert sind.
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Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg.
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<b>BVerfG lässt die Verwendung gespeicherter Daten zum Zweck der Strafverfolgung gem. § 113b TKG einstweilen bei schweren Straftaten im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO zu </b>
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § …

Erfolg gegen Vorratsdatenspeicherung

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Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

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BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

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BVerfG erlässt einstweilige Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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