Bundesverfassungsgericht: Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus nicht berufswidrig
am 04.03.2008 von RA-Blog
Gute Nachrichten für Ebay-Anwälte: Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde eines Anwalts festgestellt, dass die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einer Internetauktion nicht berufsrechtswidrig ist. Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht und hatte Beratungen mit Startpreisen ab 1 Euro in einem Internetauktionshaus angeboten. Nach einer Rüge der Rechtsanwaltskammer und Bestätigung der Rüge durch das Anwaltsgericht hatte er Verfassungsbeschwerde eingelegt, da er sich in seiner Berufsfreiheit eingeschränkt sah.
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung dürfen Rechtsanwälte über ihre berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten, soweit die Werbung nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtet ist. Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt werden. Zwar kommt mit dem Meistbietenden ein Mandatsvertrag zustande, jedoch zielt die Werbung des Rechtsanwalts - schon mangels Kenntnis vom potentiellen Mandanten und dessen Beratungsbedarf und weil der Aufruf der Internetseite des Auktionshauses vom Willen des Rechtsuchenden abhängt - nicht auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall.
Ein Verbot der Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann auch nicht auf die Bewertung als eine unsachliche Werbung gestützt werden. Die Art und Weise der Informationsübermittlung ist bei Versteigerungen in einem Internetauktionshaus dadurch gekennzeichnet, dass nur derjenige, der die entsprechende Internetseite aufruft, davon Kenntnis nimmt. Die Werbung über eine solche passive Darstellungsplattform belästigt regelmäßig nicht und drängt sich keiner breiten Öffentlichkeit unvorbereitet auf. Auch die Wiedergabe der angebotenen Beratungsleistungen mit einem niedrigen Startpreis oder dem aktuellen Höchstgebot ist nicht irreführend.
Für eine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange ist nichts ersichtlich. Die Versteigerung …
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen bei Ebay
auchRecht.de / ist nach einem Beschluß des BVerfG vom 19.1.2008 - 1 BvR 1886/06 erlaubt. Das kann ja heiter werden. “Die Versteigerung anwaltlicher Beratungsleistungen in einem Internetauktionshaus kann nicht als Werbung um ein Mandat im Einzelfall behandelt…
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen bei Ebay
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