Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz-IV-Leistungen für Kinder

Am 20. Oktober 2009 verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun endlich über die Verfassungsmäßigkeit der Leistungshöhe für Kinder, deren Eltern Hartz IV beziehen. Kinder erhalten bisher nach den Regelungen des SGB II bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ca. 207 Euro (60 % der Regelleistung für Alleinstehende), ab Beginn des 15. Lebensjahres ca. 276 Euro.

Aus diesen Pauschalen müssen aber auch einmalige oder unregelmäßige wiederkehrende Bedarfe der Kinder von den Eltern angespart werden. Hierbei bleibt nach Meinung vieler aber u.a. der Betreuungs- und Erziehungsbedarf der Kinder unberücksichtigt. Dieser gehört nach einem Beschluss des BVerfG jedoch zum Existenzminimun. Für Schulkinder zahlt der Staat deshalb seit August 2009 einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro pro Schuljahr, der aber erfahrungsgemäß die Unterdeckung nicht ausgleicht.

Kommt das Bundesverfassungs…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Sgb II , Eltern , Ige

Erschienen 30. September 2009 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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