Bundesverfassungsgericht: IMSI-Catcher verfassungsgemäß

Mit Beschluss vom 22.8.2006 - 2 BvR 1345/03 - hat das Bundesverassungsgericht den Einsatz sogenannter IMSI-Catcher zu Zwecken der Strafverfolgung für verfassungsgemäß erklärt und die hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerden mehrerer Beschwerdeführer zurückgewiesen. IMSI-Catcher werden seit Jahren eingesetzt, um die auf den Karten von Mobilfunkgeräten gespeicherten IMSI-Nummern zu erfassen und dadurch gleichzeitig den jeweiligen Standort des Mobilfunkgerätes zu orten. Dazu buchen sich die Mobilfunkgeräte, in erster Linie also Handys, automatisch in eine virtuelle Funkzelle ein und übermitteln automatisch die IMSI-Nummer sowie die IMEI-Gerätenummer des Handys an den Catcher, der sie speichert. Hierüber lassen sich Bewegungsprofile des Handynutzers erstellen. IMSI-Catcher haben in den letzten Jahren in Strafverfahren zunehmende Bedeutung erlangt und die hierdurch erfassten Daten sind relativ häufig zentrales Beweismittel in Strafverfahren geworden. Die Karlsruher Richter stellen sich in ihrem Beschluss auf den Standpunkt, dass es sich bei dem Fahndungsvorgang um eine maschinelle Datenefassung handele, bei welcher ausschließlich technische Geräte miteinander kommunizierten und keine weitergehenden Informationen über die Inhalte der geführten Gesprächezugänglich gemacht würden. Es gehe allein um das Abfangen des Signals eines Mobiltelefons im empfangsbereitem Zustand bei der zuständigen Basisstation des Netzes zur Lokalisierung des Handys. Dies stelle einen letztlich hinnehmbaren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. heise-online stellt die Entscheidung in Kurzform dar und gibt die Kritik der Beschwerdeführer, darunter die Humanistische Union, an der Entscheidung wider. Die Kommentare hierzu sind ebenfalls lesenswert. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Mob

Erschienen 15. Oktober 2006 auf http://www.strafblog.de.

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