Pelzmäntel für Hartz IV-Empfänger
Dr. Schmitz & Partner | 9. Februar 2010 — Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen! Die deutschen Regierungen haben sich daran gewöhnt, nicht nur die andere …
Die Server des Bundesverfassungsgerichts sind (erwartungsgemäß) überlastet, aber Spiegel Online berichtet zusammenfassend wie folgt:
Hartz IV ist verfassungswidrig bemessen
Ab dem 01.01.2011 muss der Gesetzgeber neu die Leistungen neu berechnen, bis dahin gibt es eine Übergangsfrist.
Gegebenenfalls ist bereits jetzt die Einforderung eines Zuschlages möglich, falls dieser notwendig sein sollte, um das menschenwürdige Existenzminimum zu sichern.
Dies dürfte aber nur in Ausnahmefällen der Fall sein.
Sobald weitere Informationen vorliegen, mehr von meiner Seite.
Update: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist nunmehr ohne Serverausfälle abzurufen.
Aus den Gründen.
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. (…) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. (…) Die in den Ausgangsverfahren geltenden Regelleistungen von 345, 311 und 207 Euro können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend angesehen werden. (…) Das Statistikmodell, das für die Bemessung der sozialhilferechtlichen Regelsätze gilt und nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Grundlage für die Bestimmung der Regelleistung bildet, ist eine verfassungsrechtlich zulässige, weil vertretbare Methode zur realitätsnahen Bestimmung des Existenzminimums für eine alleinstehende Person. (…) Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist. (…) Der in § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat. Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde na…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Februar 2010 auf http://www.rosskopf-langhans.de/der-blog/.
Dr. Schmitz & Partner | 9. Februar 2010 — Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen! Die deutschen Regierungen haben sich daran gewöhnt, nicht nur die andere …
Anwalt bloggt | 9. Februar 2010 — Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 9. Februar 2010 sein Urteil in den Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 v…
anwalt-kiel.com | 9. Februar 2010 — Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwa…
fachanwaltsliste.de | 9. Februar 2010 — Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – I. Sachve…
fachanwaltsliste.de | 9. Februar 2010 — Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – I. Sachve…
familienrecht-muenchen.info | 9. Februar 2010 — Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung fü…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Februar 2010 — Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwa…
Jus@Publicum | 9. Februar 2010 — Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts [Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09] hat entschieden…
WOLF | RECHTSANWALT | 9. Februar 2010 — Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Er…
Panorama | 28. September 2010 — Gestern habe ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze insbesondere wegen der angew…
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen.