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Bundesverfassungsgericht: Erbschaftssteuerrecht zur Zeit teilweise verfassungswidrig

am 31.01.2007 von Lichtenrader Notizen

Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag der Beschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichen Gründe).Rechtlicher Hintergrund:In § 19 Abs. 1 ErbStG ist unabhängig davon, aus welchen Vermögensartensich Nachlass oder Schenkung zusammensetzen, für alle steuerpflichtigenErwerbe einheitlich ein nach dem Wert des Erwerbs progressiver, in dreinach Verwandtschaftsgraden abgestuften Steuerklassen unterteilterProzentsatz des Erwerbs als der Steuertarif bestimmt. Um mittels diesesTarifs zu einem in Geld zu entrichtenden Steuerbetrag zu gelangen,müssen die dem steuerpflichtigen Erwerb unterfallendenVermögensgegenstände in einem Geldbetrag ausgewiesen werden. Bei nichtals Geldsumme vorliegenden Steuerobjekten ist deshalb die Umrechnung ineinen Geldwert mittels einer Bewertungsmethode erforderlich, um eineBemessungsgrundlage für die Steuerschuld zu erhalten. DasErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz bestimmt, dass sich dieBewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) richtet.Die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände werden danach nichteinheitlich, sondern auf unterschiedliche Art und Weise ermittelt. DasGesetz nennt als Regelfall den gemeinen Wert, also den Verkehrswert. Beider Bewertung inländischen Grundbesitzes kommt in wichtigenTeilbereichen ein Ertragswertverfahren zur Ermittlung desGrundbesitzwerts zur Anwendung. Der Wert des Betriebsteils von land- undforstwirtschaftlichem Vermögen bemisst sich nach seinem Ertragswert.Darüber hinaus bedient sich …

Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

Handakte WebLAWg / Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Verm…

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Regelung der Erbschaftsteuer in jetziger Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

recht verständlich / Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung die lange erwartete Klarheit zur Erbschaftssteuer geschafften. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer ist mit dem Grundgesetz unvereinbar,…

Erbrecht: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer ist in derzeitiger Form verfassungswidrig!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem erst heute veröffentlichten Beschluss vom 07.11.2006 das geltende Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis…

BVerfG: Erbschaftsteuerrecht ist in der derzeitigen Fassung verfassungswidrig

JuracityBlog / Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.11.2006 zum Aktenzeichen 1 BvL 10/02 entschieden, dass das derzeitige Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Das jetzige Erbsc…

BVerfG: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

STEUERRECHT / BVerfG-Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Erm…

Vorlage an den EuGH: Verstößt unterschiedliche Bewertung inländischen und ausländischen Betriebsvermögens bei der deutschen Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Steuerblog / Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist es mit Art. 73b Abs. 1 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1 EG) vereinbar, dass für Zwecke der Erbschaftsteuer a) in einem anderen Mitgliedstaat belegenes (ausländisches) land- und fors…

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RA & Notar Rolf Jürgen Franke

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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