Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss Vaterschaftsfeststellung erleichtern
am 07.03.2008 von http://www.familienrecht-muenchen.info
Berlin (DAV). Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach wie vor nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter forderten aber gleichzeitig den Gesetzgeber dazu auf, bis zum 31. März 2008 gesetzliche Regeln zu schaffen, welche die Klärung der Abstammung – zunächst ohne weitere rechtliche Folgen – ermöglichen.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 – 1 BvR 421/05 –
Die Vorsitzende der Arbeitgemeinschaft Familienrecht im DAV, Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, begrüßt die Entscheidung. „Eine neue gesetzliche Regelung ist notwendig, denn die Hürden für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren sind bisher ebenfalls viel zu hoch.“ Mit einem neuen Gesetz kann die Vaterschaft jedoch geklärt werden, ohne dass der rechtliche Status des Kindes sich sofort ändert. Das heißt zum Beispiel, das Kind kann ehelich bleiben. Auch wird zunächst nicht über unterhaltsrechtliche Zahlungen entschieden. Damit wird das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Kindes berücksichtigt, gegebenenfalls seine rechtliche und soziale familiäre Zuordnung zu behalten. „Eine gute Entscheidung, die das Recht des Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes verwirklicht, ohne gleichzeitig in die familiären Bindungen des Kindes sofort einzugreifen“, sagt Rechtsanwältin Rakete-Dombek. Im bisherigen Vaterschaftsanfechtungsverfahren war es so, dass die rechtliche Vaterschaft endete, wenn sich erwies, dass das Kind nicht von seinem rechtlichen Vater abstammt.
Das …
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten
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Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung vom Bundestag verabschiedet
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Neues zur Vaterschaftsfeststellung
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Vaterschaftstests bleiben unzulässig
Handakte WebLAWg / Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin nicht vor Gericht verwendet werden. Trotzdem gibt es für Väter Hoffnung. Heimliche Vaterschaftstests bleiben nach einem Urteil des BVerfG nach der…
Familienrecht: Bundesverfassungsgericht: Neue Regeln für die Feststellung der Vaterschaft erforderlich
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2005 entschieden, heimliche Vaterschaftstests seien unzulässig, weil durch einen solchen Test das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werde. Deswegen dürften Ergebnisse eines solc…
Namensrecht: Voraussetzungen für eine Einbenennung
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