Bundesverfassungsgericht : Caroline von Hannover & Co - Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen
am 18.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07, 1 BvR 1626/07 (verbundene Verfahren)
<b>Zur Sache</b>
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Beschwerdeführer sind Prinzessin Caroline von Hannover und zwei Presseverlage. Die Verlegerin der
Zeitschrift Frau im Spiegel hatte über eine Erkrankung des Fürsten Rainier von Monaco, über eine mögliche
Teilnahme der Beschwerdeführerin an einem Gesellschaftsball sowie über einen beliebten Wintersportort berichtet
und den Beiträgen jeweils Fotografien beigegeben, welche die Beschwerdeführerin zusammen mit ihrem Ehemann im
Urlaub zeigen. Die Verlegerin der Zeitschrift 7 Tage hatte über die Vermietung einer Ferienvilla der Eheleute
berichtet und diesen Beitrag mit einem Foto bebildert, das die Beschwerdeführerin zusammen mit ihrem Ehemann im Urlaub zeigt.
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Die Unterlassungsklagen der Beschwerdeführerin Caroline von Hannover vor den Zivilgerichten waren gegen die
Bildberichterstattung gerichtet. Der Bundesgerichtshof ließ nur die Veröffentlichung des Fotos zu, mit
dem der Beitrag über eine Erkrankung des Fürsten von Monaco bebildert war. Im Übrigen bestätigte er das von
den Vorinstanzen ausgesprochene Verbot, insbesondere billigte er das Verbot des Fotos, das dem Beitrag
über die Vermietung der Ferienvilla beigegeben war.
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<b>Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1602/07 und 1 BvR 1626/07 von Caroline von Hannover und der Verlegerin von Frau im Spiegel
erfolglos</b>
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Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin Caroline von Hannover und der Verlegerin der Zeitschrift
Frau im Spiegel hatten keinen Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte fest,
dass der Bundesgerichtshof die berührten Belange beider Parteien in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender
Weise einander zugeordnet und dabei auch die maßgeblichen Vorgaben aus der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigt hat (Az. 1 BvR 1602/07 und Az. 1 BvR 1626/07).
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<b>Verletzung der Pressefreiheit: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1606/07 des Verlages von 7 Tage erfolgreich</b>
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Die …
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