Bundesverfassungsgericht beschenkt alle Menschen - Geringverdiener die nur knapp über dem Existenzminimum liegen zu Weihnachten mit rund 212 Euro

Bundesverfassungsgericht erweitert Gebührenbefreiung - Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen mit geringen Einkommen erweitert- Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener(z.Bsp. Rentner mit Wohngeld) nur knapp über dem Existenzminimum, darf sie die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. In den konkreten Fällen lagen eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner nur knapp über dem Existenzminimum. Weil sie einen geringen Zuschlag erhielten, der sie über sie über festgesetzte Mindestgrenze hob, verlangte der öffentlich-rechtliche Rundfunk die volle Gebühr. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich bei jeder Überschreitung des Existenzminimums die Gebühr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für verfassungswidrig, weil die Betroffenen dann unter das gesetzlich anerkannte Minimum fallen würden. Die Gebühr darf künftig maximal so hoch bemesse…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Wohngeld , Rundfunk , Rentner , Weihnachten

Erschienen 22. Dezember 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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