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Bundesverfassungsgericht: ARGEn verfassungswidrig

am 20.12.2007 von RA-Blog

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Kernstück der Hartz-IV-Reform, die Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit (ARGEn), verfassungswidrig sind.

(...) Die in § 44b SGB II geregelte Pflicht der Kreise zur Aufgabenübertragung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf die Arbeitsgemeinschaften und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften verletzt jedoch die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes.

Die Arbeitsgemeinschaften sind als Gemeinschaftseinrichtung von Bundesagentur und kommunalen Trägern nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vorgesehen. Besondere Gründe, die ausnahmsweise die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitsgemeinschaften rechtfertigen könnten, existieren nicht. Zudem widerspricht die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, die Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. Bis zu einer …

Andreas W. am 16.01.2008 um 22:13 Uhr:

Hallo,...
muss ich denn jetzt die Schikanen der ARGE weiter dulden? Meldungsaufforderungen nachkommen? Darf mit Kürzungen gedroht werden? Muss ich jedes Arbeitsangebot annehmen?

Kann die Arge mir, als Hartz4-er, eine Förderung ohne Grund weiterhin versagen?

Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Gruss
Andreas
Peter am 07.02.2008 um 21:03 Uhr:

Nein,
hier bekommst Du Hilfe.
Lesen überlegen und bei erstem Fehler der Arge auf Strafftaten achten.

Jede ARGE hat einen Boss.
In Nürnberg bei dem zuständigem Beamten für Dienstaufsicht bekommst Du die Tel. Nr. vom Boss ;-o).

Sollte das Gespräch nichts bringen, was aber meistens funktioniert
Straffanzeige direkt gegen Deinen Sachbearbeiter erstatten.

In Nürnberg eine Dienstaufsichtbeschwerde einlegen.

Und alles was er Dir sagt am besten schriftlich geben lassen.

Er muss das Tun ansonsten gleich seinen Vorgesetzten hollen.

PS. Für jeden Paragraphen der in einem Schreiben an dich steht muss der Sachbearbeiter die komplette ausführung dieses Paragraphen schriftlich mitteilen ;-o).

Das macht für Ihn zusätzliche Arbeit.

PS. Dies ist keine Rechtsbelehrung.
Du kannst es aber ausprobieren und wundere Dich nicht wenn auf einmal alle ganz anders umgehen werden.

Wer seine Klappe hällt der wird auch dementsprechend behandelt.
Steffen am 04.06.2008 um 21:35 Uhr:

Hallo!

Ich zum Beispiel hatte gerade eine
100%tige Sanktion im Briefkasten
(da ich mich nei einem besonders
windigen Unternehmen nicht vorgestellt
hab).

In diesem Schreiben wird mir mitgeteilt, daß die Sanktion aufgrund
von Paragraph XY erteilt wird - der
Paragraph selbst (also dessen Inhalt)
ist jedoch nicht erläutert bzw.
im Klartext auseführt.

Wäre dies kein Grund gegen die
Sanktionierung vorzugehen ?

Viele Grüße!
Veronique82 am 19.08.2008 um 07:49 Uhr:

@steffen:
Ist eigentlich kein Grund, die "Windigkeit" des Unternehmes kennst du sicher nur vom Hörensagen, da darf die Arge gar nicht drauf eingehen.

@Peter: Ich habe kein Ahnung welche Genugtuung es dir verschafft, wenn dein Sachbearbeiter zusätzliche Arbeit hat. Soll er beim nächsten weniger Zeit haben und dadurch Fehler machen? Übrigens brichst du dir sicher keinen ab, wenn du mal den Sachbearbeiter als Menschen betrachtest und nicht als Teufelchen, der dich persönlich dissen will. ... So eine "ich Klage gleich mal gegen alles und jeden, weil die eh alle doof sind" ist auch nicht in Ordnung

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