Bundesverfassungsgericht: Ankauf und Nutzung von Steuersünder-CDs verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Verwertung von Daten der „Liechtenstein CD“ durch den Staat. Im Verfahren 2 BvR 2101/09 entschied das Gericht am 09.11.2010, dass die gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Die Beschwerdeführer hatten beanstandet, dass der strafrechtliche Anfangsverdacht auf Daten gestützt worden ist, die die Bundesrepublik Deutschland von einer Privatperson aus Lichtenstein erworben hat (sog. „Lichtenstein CD“). In seiner „Nicht-Annahme-Begründung“ hat das BVerfG ausgeführt, es sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte den Verdacht, die Beschwerdeführer hätten Kapitaleinkünfte au…

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Themen: Bvr , Lichtenstein , Verwertungsverbot Steuer CD
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 30. November 2010 auf http://www.rechthaber.com.

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