Bundesgericht: Hartz-IV-Leistungen für Kinder verfassungswidrig
Reuters | 27. Januar 2009 — Kassel (Reuters) - Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Richter…
Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am Dienstag Zweifel an der Methode zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze geäußert und eine umfassende Prüfung angekündigt.
Die relevanten Ansätze zum Beispiel für Kleidung oder die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs würden wohl so gewählt, dass man genau auf den üblichen Regelsatz komme, sagte Gerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Verhandlung über die gesetzlichen Leistungen für erwerbsfähige Hilfsbedürftige und deren Kinder. Dieser liegt inzwischen bei monatlich 359 Euro für Erwachsene.
In der Verhandlung verteidigte die Bundesregierung die derzeitige Hartz-IV-Praxis. Arbeits-Staatssekretär Detlef Scheele sagte, sie stütze sich auf die vom Statistischen Bundesamt erstellte Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Als Grundlage dienten Daten von 60.000 Haushalten. Die Bundesregierung habe bereits zum 1. Juli 2009 die Sätze für Kinder bis 14 Jahre von 60 Prozent auf 70 Prozent der Regelleistung eines alleinstehenden Erwachsenen von 207 auf 251 Euro angehoben. Zudem erhielten Schüler nun einmalig im Jahr 100 Euro für ihren Bedarf.
Der stellvertretende Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, sagte, etwa eine Million Kinder lebten bereits verdeckt in Deutschland in Armut.
Im Falle einer weiteren Anpassung des Regelsatzes für Kinder oder gar der Sätze für Erwachsene kämen auf den Staat Mehrbelastungen in Milliardenhöhe zu.
Dem BVG liegen drei Klagen von Eltern aus Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen vor. Das Bundessozialgericht und das Hessische Landessozialgericht hatten die niedrigeren Bewilligungsspielräume für Kinder teilweise als falsch und verfassungswidrig eingestuft. Papier räumte Papier Bedenken der Bundesregierung über die Zulässigkeit der Klagen beiseite. Es gebe keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vorlagen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts.
Erschienen 20. Oktober 2009 bei http://www.reuters.com.
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