Bundestrojaner verfassungskonform?

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zu dem Bundestrojaner geäußert. Er kommt zu der erstaunlichen Erkenntnis, der Bundestrojaner sei verfassungskonform: "Es muss deutlich zwischen den technischen Möglichkeiten des Trojaners und dem tatsächlichen Einsatz in der Praxis unterschieden werden", meinte Solmecke. Das BVerfG sieht das allerdings anders: Art. 10 Abs. 1 GG ist hingegen der alleinige grundrechtliche Maßstab für die Beurteilung einer Ermächtigung zu einer "Quellen- Telekommunikationsüberwachung", wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.[Hervorhebun…

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Themen: Rechtsanwalt , Ccc , Bundestrojaner
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 12. Oktober 2011 auf http://herrschendemeinung.de/.

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