Bundestrojaner: Was tun wenn der Staat kriminell wird?

Die Meldung hatte eingeschlagen wie eine Bombe – nun lichtet sich langsam der Rauch.

Nachdem die regierende CDU/CSU über Wolfgang Bosbach („Kann deine Fresse nicht mehr sehen“, Ronald Pofalla), Rechtsanwalt und Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, noch publikumswirksam Beweise forderte, ist nun klar, dass sie nur bei der Schwesterpartei hätte nachfragen müssen.

Das Bayerische LKA unter Führung der CSU hatte die Spionage-Wanze eingesetzt. Programmiert wurde das Script von der Firma DigiTask, die daneben u.a. auch die Bundesnetzagentur, den Zoll und das Land Baden-Württemberg beliefert hat.

Gar nicht witzig!

Zwar tritt der CCC in seiner Bewertung noch humorvoll nach:

“Wir sind hocherfreut, daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb.”

Doch in der Sache handelt es sich um einen handfesten Skandal.

Fakt ist, dass der Trojaner alles kann, was das Bundesverfassungsgericht als rechts- und verfassungswidrig beurteilt hat. Wenn eine staatliche Behörde diesen Trojaner in Deutschland einsetzt, handelt es sich schlicht um Staatskriminalität, wie die Süddeutsche Zeitung zutreffend kommentiert.

Überwachung notwendig

Man muss kein Opfer eines Gewaltverbrechens gewesen sein um zu erkennen, dass es eine zivile Gesellschaft ohne staatliche Instanzen, die eben diese gegen Angriffe schützt, nicht geben kann. Die Polizei hat dabei, nimmt sie ihre Aufgabe ernst, alle erlaubten Mittel auszuschöpfen um ihre Aufgaben zu erfüllen. Und natürlich besteht dabei die Tendenz mehr zu machen als man eigentlich darf.

Die Spionage-Wanze, wie sie nun offensichtlich eingesetzt wurde, ist aber ein eklatanter Verstoß gegen Grundwerte unserer Verfassung. Politiker und Kommentatoren, die dies nicht erkennen oder relativieren, haben sich schlicht vom Boden der Verfassung verabschiedet!

Polizeilicher Überwachungsrausch

Berauscht von den technischen Möglichkeiten scheinen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden alle Mittel ausschöpfen zu wollen, die ihnen die Technik bietet.

So auch hier. Statt sich an den rechtlichen Rahmen und den Beschluss des Gerichts zu halten, bestellten die bayerischen Behörden offenbar bei ihrem der Dienstleister mehr als notwendig war – eben eine Software in der die Möglichkeiten zum verfassungswidrigen Ausspionieren implementiert waren.

Denn Art und Funktion der Spionage-Software bestimmt immer der Auftraggeber. Man liefere Kunden grundsätzlich ein Basisprogramm, so der DigiTask Anwalt Seibert, wenn die Behörden unter Verweis auf Gerichtsbeschlüsse mehr anforderten, bekämen sie mehr.

Kontrolle der Kontrolleure

In der ganzen Diskussion fällt auf, dass überhaupt kein…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Ccc , Kommentar , überwachung , Online-durchsuchung , Rauch , Chaos Computer Club , Trojaner , Skandal , Wolfgang Bosbach , Spionage , Witzig , Bundestrojaner , Politik , Spionageprogramm , Staatstrojaner , Digitask

Erschienen 11. Oktober 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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