Kabinett bringt Neuordnung für Arznei-Markt auf den Weg
Reuters | 29. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Das Bundeskabinett hat eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf den Weg gebracht, durch das die gesetzlichen…
In einer Anhörung des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention sind die Meinungen der Sachverständigen weit auseinander gegangen. Ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) warf einem Vertreter der Fima „Lekkerland“ sogar vor, die Abgeordneten „hinters Licht zu führen“, berichtet der Pressedienst des Bundestags.
Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf geht es unter anderem um erweiterte Sorgfalts- und Meldepflichten zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche. Bestimmte Pflichten sollen auf Teile des Nichtfinanzsektors (u.a. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) ausgeweitet werden. Außerdem sollen persönliche Daten beim Erwerb von Prepaid-Karten erfasst werden und Betriebe mit mindestens neun Beschäftigten einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen.
Insbesondere die Einführung eines Geldwäschebeauftragten stieß auf massiven Widerstand bei der Wirtschaft. Dies bedeute „eine nicht erforderliche Überregulierung und neue Bürokratie“, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Zu der Verpflichtung zur Bestellung diverser Beauftragter käme ein weiterer Beauftragter hinzu, der geschult oder für die Erfüllung dieser Aufgabe freigestellt werden müsste“, schrieben die Verbände in einer gemeinsamen Stellungnahme. Professor Katharina Beckemper (Universität Leipzig) erklärte, bereits die Pflicht zu Ernennung von „Anti-Korruptions-Beauftragten“ habe zu einer unglaublichen Mehrbelastung besonders in Behörden geführt. Es werde aber überwiegend nicht die Korruption bekämpft, sondern es würden Geschenke kontrolliert.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) protestierte gegen die geplante Regelung, dass beim Vertrieb von „E-Geld“ (Prepaid-Karten) künftig in allen Fällen die persönlichen Daten des Kunden festgestellt werden müssen. Dadurch hätten 60.000 Verkaufsstellen von Bäckereien, die auch solche Karten vertreiben würden, künftig die Personalien festzustellen. „Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau“, warnte der ZDH. BDI und BGA sprachen sich dagegen aus, dass selbst Supermärkte und Tankstellen eine Identifizierung ihrer Geschäftspartner vorzunehmen hätten. Der Vertreter von „Lekkerland“, eine Firma, die Tankstellen und Kioske beliefert, sprach die Erwartung aus, dass es für die kleinen Betriebe mit dem Prepaid-Geschäft vorbei sein werde, wenn die Regelung unverändert in Kraft treten werde.
Vertreter von Finanzaufsicht, Sicherheitsbehörden und Gewerkschaften widersprachen den Argumenten der Wirtschaft heftig. Es gehe nicht um Prepaid-Aufladungen des Handys, sondern um völlig anonyme Karten, die gekauft würden und deren Gegenwert an Automaten in bar ausgezahlt werden könne. Auch der Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA) sagte, es sei für Krimi…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Oktober 2011 auf http://compliancemanagerhaftung.wordpress.com.
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