Bundestag verliert Bonusmeilen-Prozess

Der Bundestag muss offenlegen, wie viele Parlamentarier im Zusammenhang mit der Bonusmeilen-Affäre 2002 auf ein Sonderkonto gezahlt haben. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Klage eines Journalisten statt.

Ein Journalist der “Bild“-Zeitung hatte auf die Herausgabe der Daten geklagt. Persönlichkeitsrechte der Abgeordneten seien nicht betroffen, da die Namen der Angeordneten und ihre Identität durch die Daten nicht bestimmbar seien, entschied das Gericht. Der Bundestag nahm zunächst nicht zu dem Urteil Stellung. (…)

Quelle: FTD vom 11.10.2007

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Themen: Rechtsprechung , Bundestag , Bild Zeitung , Journalist , Affe

Erschienen 12. Oktober 2007 auf http://log.handakte.de/.

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