Bundestag verbessert den Geschmacksmusterschutz
Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zum internationalen Designschutz verabschiedet. Mit den Gesetzen werden das Designrecht (das sogenannte Geschmacksmusterrecht) international auf den neusten Stand gebracht und die Voraussetzungen für die Ratifikation der Genfer Akte geschaffen. Die Genfer Akte modernisiert das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.
“Für die Unternehmen in Deutschland ist es wichtig, dass wir den internationalen Schutz von Designrechten verbessern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen spielen Geschmacksmusterrechte eine große Rolle. Die Unternehmen in Deutschland haben die Möglichkeit, durch eine einzige Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum, der WIPO, Schutz für Geschmacksmuster in mehreren Staaten gleichzeitig zu erlangen. Das ist erheblich einfacher und kostengünstiger als eine Registrierung in jedem dieser Staaten”, erklärte Zypries in Berlin. “Mit den neuen Gesetzen schaffen wir die Voraussetzungen, um den territorialen Schutzumfang internationaler Registrierungen von Geschmacksmustern bei der WIPO erheblich zu erweitern. Gleichzeitig modernisieren wir das Verfahren für internationale Registrierungen beim Deutschen Patent- und Markenamt. So kommt ein Anmelder schneller und einfacher zu einem international geschützten Geschmacksmuster. Diese Novellierung kommt insbesondere der Designwirtschaft zu Gute. Die internationale Registrierung wird wesentlich attraktiver.”
Das Haager Abkommen schafft die Möglichkeit, über eine einzige Anmeldung bei der WIPO Schutz für Geschmacksmuster in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu erlangen. Deutschland hat das bereits das Haager Abkommen von 1925 und die - das Haager Abkommen revidierenden und neben diesem geltenden - Londoner und Haager Fassungen von 1934 und 1960 (Londoner und Haager Akte) - ratifiziert. Die Genfer Akte enthält eine weitere Revision. Mit der Anmeldung können neben einzelnen Ländern nun auch bestimmte internationale Organisationen benannt werden, auf die sich der Schutz erstrecken soll. So kann künftig durch eine Benennung der Europäischen Gemeinschaft, die der Genfer Akte bereits beigetreten ist, ein Schutz in allen Mitgliedstaaten erreicht werden.
Das Geschmacksmustergesetz wird um einen Abschnitt ergänzt, der den Schutz gewerblicher Muster und Modelle nach dem Haager Abkommen in allen drei Fassungen regelt. Bisher enthielten weder das Geschmacksmustergesetz noch andere Gesetze hierzu Vorschriften. …
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Erschienen 19. Juni 2009 auf http://www.markenblog.de.
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