Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums
Der Deutschen Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Das Gesetz erleichtert den
Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum.
“Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die Deutsche Wirtschaft, die sich in einem rohstoffarmen Umfeld behaupten muss, von
herausragender Bedeutung. Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet
Arbeitsplätze. Gefälschte Produkte können auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, zum Beispiel bei Ersatzteilen oder
Medikamenten. Daher muss der Produktpiraterie auf vielfältige Weise begegnet werden. Ein Mittel ist die Verbesserung des rechtlichen
Instrumentariums”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz
ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 100 Euro für die erste
anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen
wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt”, so Zypries weiter.
Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um:
Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz,
Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue
EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach
Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von
geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten
Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.
Zum Inhalt des Gesetzes im Einzelnen:
Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen Das Gesetz verbessert die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich hohen
Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen. Künftig sollen bei einfach gelagerten
Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für
die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen.
Beispiel: Die Schülerin S (16 Jahre) hat auf ihrer privaten Homepage einen Stadtplanausschnitt eingebunden, damit ihre Freunde sie
besser finden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung (§§ 19a, 106 UrhG). Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen
Geringfügigkeit eingestel…
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