Bundestag verabschiedet entschärfte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes am 03.07.2009

Die ursprünglich im letzten Jahr geplante Novelle sah als gravierendste Änderung die Abschaffung des so genannten „Listenprivilegs” vor. Dieses Privileg erlaubt die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen.

Die Änderung sollte die Rechte des Verbrauchers weiter stärken, indem in die Weitergabe seiner Daten grundsätzlich über ein „Opt-In” eingewilligt werden sollte. Allerdings gab es nach der Ankündigung der Novelle massive Proteste aus der Wirtschaft, deren Werbemöglichkeiten stark eingeschränkt worden wären. So wäre etwa das Ansprechen von Neukunden durch Werbung per Post faktisch unmöglich geworden.

Nach langen Diskussionen wurde der Entwurf schließlich deutlich entschärft. Das „Listenprivileg” bleibt bestehen und wird nur geringfügig geändert. So dürfen Daten wie Name, Adresse, Beruf und Geburtsjahr weiterhin ohne explizite Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Allerdings ist die Weitergabe nun zwei Jahre lang zu dokumentieren, und der Betroffene muss über gespeicherte Daten und deren Herkunft informiert werden. Dadurch soll der Widerspruch gegen Weitergabe und Nutzung der Daten erleichtert werden.

Darüber hinaus wurden neue Vorschriften zu Datensicherheit beschlossen. Es besteht nun eine Pflicht zur Verschlüsselung und einer weitestgehenden Anonymisierung p…

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Themen: Datenschutz , Bundestag , Bundesrat , Bdsg , Proteste , Tageszeitung , Novelle , Sensible Daten , Wirtschaft , Bundesdatenschutzgesetz , Listenprivileg
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht

Erschienen 5. Juli 2009 auf http://blog-it-recht.de.

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