Internationale Gesundheitsvorschriften
Rechtslupe | 24. November 2011 — Deutschland wird die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu regeln. Die Bundesregierung hat dazu einen…
© Liz Collet
In Deutschland soll die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu geregelt werden. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (17/7576) wird am Donnerstag, 9. Februar 2012, von 12.35 Uhr an in einer 45-minütigen Debatte abschließend beraten. Die neuen Durchführungsvorschriften beziehen sich unter anderem auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands, etwa im Meldewesen und bei der Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen. Der Gesetzentwurf bezieht sich sowohl auf übertragbare Krankheiten als auch auf Gesundheitsgefahren, bei denen beispielsweise chemische oder radionukleare Substanzen ursächlich sind. Ferner geht es um die Sicherstellung der Schiffshygiene sowie Regelungen über die Melde- und Informationspflichten von Piloten und Schiffskapitänen, „deren Erfüllung eine notwendige Basis für einen effektiven Gesundheitsschutz darstellt“ .
Darüber hinaus soll den Angaben zufolge eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln eingeführt werden.
Ebenso sollen die Gesundheitsämter verpflichtet werden, die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu informieren, wenn ein an Endverbraucher abgegebenes Lebensmittel in mindestens zwei Fällen mit epidemiologischem Zusammenhang die Ursache einer übertragbaren Krankheit ist.
Gemeinsames Meldezentrum von Bund und Ländern Die IGV sind laut Regierung das zentrale Rechtsinstrument der Weltgesundheitsorganisation, um eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die drei Rechtsverordnungen, die zur Umsetzung der IGV aus dem Jahr 1969 erlassen worden waren, seien überholt und würden nun durch ein einheitliches Gesetz abgelöst, heißt es in der Vorlage.
Für den Vollzug der IGV sind laut Entwurf grundsätzlich die Länder zuständig. Als nationale Anlaufstelle ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz vorgesehen.
Der federführende Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf am 8. Februar in geänderter Fassung bei Enthaltung de…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Februar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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