Bundestag schafft nachträgliche Sicherungsverwahrung ab

Berlin (Reuters) - Die von der rot-grünen Regierung eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung wird abgeschafft.

Künftig müsse die Sicherungsverwahrung im Urteil angeordnet oder zumindest vorbehalten werden, beschloss der Bundestag am Donnerstag. Ergänzend wurde ein Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter geschaffen, das allein die etwa 80 als weiter gefährlich eingestuften Straftäter betrifft, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Sie können nun unter engen Vorgaben zur Therapie in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit nötig ist.

Die Sicherungsverwahrung ist die härteste Strafe in Deutschland. Sie bedeutet, dass ein Verbrecher auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht freikommt. Damit kann die Sicherungsverwahrung einer lebenslangen Haft gleichkommen, die es sonst im deutschen Strafrecht faktisch nicht gibt. Voraussetzung ist die Erwartung, dass der Täter auch nach der Entlassung weitere schwere Straftaten begehen würde und damit für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Üblicherweise wird die Sicherungsverwahrung bereits bei der Urteilsverkündung angeordnet. Dies trifft auf etwa 95 Prozent der derzeit 500 Straftäter in Sicherungsverwahrung zu. Die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung war 2004 eingeführt worden und konnte bisher am Ende der Haftzeit verhängt werden. Voraussetzung war, dass sich während des Gefängnisaufenthalts erhebliche neue Tatsachen ergeben haben, die eine Gefährlichkeit des Täters begründen. Derzeit sind weniger als 20 Menschen in nachträglicher Sicherungsverwahrung.

Bis Januar 1998 durfte die Sicherungsverwahrung nur zehn Jahre dauern, danach wurde diese Begrenzung aufgehoben. Die Verlängerung galt auch für Straftäter, die damals bereits in Sicherungsverwahrung saßen. Sie sahen sich nun einer unbegrenzten Inhaftierung ausgesetzt. Diese Rückwirkung wertete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 als Verstoß gegen die Menschenrechte.

Indirekt stellte das Urteil auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung infrage. Hintergrund ist der Grundsatz, dass "keine Strafe ohne Gesetz" verhängt werden darf. Die europäischen Richter betrachten die Sicherungsverwahrung jedoch als zusätzliche Strafe, weil sie sich kaum von der normalen Strafhaft unterscheidet.



Quelle: Reuters (2. Dezember 2010)

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Themen: Berlin , Germany , Bundestag , Western Europe , Europe , Beschloss , Crime , German Language - General , Government / Politics , Judicial Process / Court Cases / Court Decisions , International / National Security

Erschienen 2. Dezember 2010 bei http://www.reuters.com.

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