Bundestag ratifiziert IT-Staatsvertrag

Am 25. Februar 2009 hat der Bundestag dem IT-Staatsvertrag (Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) zugestimmt. Der IT-Planungsrat soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik verbessern und damit die Modernisierung und Vereinheitlichung der IT-Dienste der öffentlichen Verwaltungen fördern.

Der IT-Planungsrat ist das neue Steuerungsgremium für die Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik auf der Grundlage des erst kürzlich in das Grundgesetz eingefügten Artikels 91c (unser Bericht). Er löst die bisherigen Gremien „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern“ (Staatssekretärsrunde Deutschland Online) und „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung“ (KoopA ADV) ab.

Die Aufgaben des IT-Planungsrats liegen in der Festlegung einheitlicher Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards, die nun per Mehrheitsentscheidung möglich ist. Außerdem wird der IT-Planungsrat die Steuerung von E-Government-Projekten und die Planung des Verbindungsnetzes nach dem IT-NetzG übernehmen. Nach Artikel 91c GG und dem IT-NetzG ist der IT-Planungsrat das letzte Element eines Maßnahmenpakets, das die Föderalismuskommission II im März 2009 beschlossen hat. Es soll dazu dienen, die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit an die Bedürfnisse des schnellen technischen Fortschritts anzupassen.

Der Bürger kann darauf hoffen, dass ihm Behördeng…

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Themen: Gesetzgebung , Grundgesetz , Bundestag , Bund , Element , Informationstechnik

Erschienen 18. März 2010 auf http://blog.dlapiper.com/detechnology/.

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