Bundestag macht Weg für EU-Reformvertrag frei

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den Weg für eine Stärkung der Europäischen Union (EU) frei gemacht.

Mit der Verabschiedung der vier Begleitgesetze mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen wurden am Dienstag die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Voraussetzungen für die Ratifizierung des EU-Reformvertrages von Lissabon erfüllt. Mit ihm geben die Mitgliedsstaaten Kompetenzen an die EU ab. In den Begleitgesetzen werden die Mitwirkungsrechte von Bundestags und Bundesrat in EU-Fragen festgeschrieben.

Nun muss der Bundesrat am 18. September über die Begleitgesetze entscheiden. Stimmt die Länderkammer zu - was als sicher gilt - kann Bundespräsident Horst Köhler mit seiner Unterschrift den Vertrag von Lissabon ratifizieren. Unklar ist bislang, ob gegen die Begleitgesetze erneut eine Verfassungsklage erhoben wird und ob dann Köhler die Ratifizierung vom Urteil der Richter abhängig macht.

Der Kern der Begleitgesetze, die Stärkung von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU, wurde in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Linkspartei beschlossen. Demnach muss künftig beispielsweise der Bundestag vor der Änderung von Zuständigkeiten oder Abstimmungsregeln in der EU seine Zustimmung geben. Außerdem wird die Bundesregierung zur umfassenden Unterrichtung des Bundestages in EU-Fragen verpflichtet.

CSU KONNTE SICH MIT ÄNDERUNGSWÜNSCHEN NICHT DURCHSETZEN

Die CSU hatte lange Zeit versucht, den europapolitischen Spielraum der Bundesregierung und die Zulässigkeit von EU-Entscheidungen weiter als von SPD und Teilen der CDU gewünscht einzugrenzen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Unter anderem verfolgten die Christsozialen eine Ausweitung des Klagerechts von Bund und Ländern gegen Kompetenzüberschreitungen der EU.

Bundeskanzlerin Angela Merkel kam der Schwesterpartei entgegen, indem sie in der Bundestagsdebatte erklärte, sie werde ihren EU-Amtskollegen sagen, dass Urteile des Verfassungsgerichts auch beim Lissaboner Vertrag bindend seien. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer begrüßte dies als "wichtige Klarstellung". Der SPD warf er vor, deutsche Interessen nicht wahren zu wollen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, hielt der CSU antieuropäisches Verhalten vor.

Für die Linke begründete der Abgeordneter Alexander Ulrich das Nein zu den Begleitgesetzen unter anderem damit, dass mit dem Lissabon-Vertrag eine antisoziale EU festgeschrieben werde. Offen blieb zunächst, ob seine Partei erneut klagen wird.

Mit dem Vertrag sollen von 2014 an Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten anstatt der bisher geltenden Einstimmigkeit eingeführt werden. Außerdem soll die Außenpolitik der EU durch einen europäischen Außenminister gestärkt werden.

Außer in Deutschland ist die Ratifizierung des EU-Reformvertrages noch in Polen und Tschechien offen. In Irland ist im Oktober ein neue Volksabstimmung geplant.



Quelle: Reuters (8. September 2009)

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Themen: Berlin , Germany , Bundesverfassungsgericht , Bundestag , Bundesrat , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , European Union , Bund , Angela Merkel , Middle East , Iran (islamic Republic Of)

Erschienen 8. September 2009 bei http://www.reuters.com.

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