Provisionen von Versicherungsvertretern sollen begrenzt werden
KAPITAL-RECHTINFO | 27. September 2011 — Die Vermittlungsprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung sollen begrenzt werden. Ein Sprecher der CDU/CSU-Frakt…
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch, den 19.10.2011, einer stärkeren Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarktes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschloss der Ausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051). Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab, die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Zuvor hatten Unions- und FDP-Fraktion noch 28 Änderungsanträge beschlossen, während mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktion abgelehnt wurden. Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im Grauen Markt ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen und über ein Beratungsgespräch ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden außerdem Bestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt, mit dem die Provisionen im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung begrenzt werden. Die SPD-Fraktion verlangte einen noch besseren Schutz der Anleger. So müsse eine es eine regelmäßige Mitteilungspflicht über den Wert einer Anlage geben. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte einen besseren Schutz der Anleger durch Änderung von Verjährungsfristen. Wenn die Rechte der Anleger nicht gestärkt würden, werde es nie zu Korrekturen am Markt kommen, so ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der außerdem die Trennung der Aufsicht als falsch bezeichnete. Während für die Finanzinstitute die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist, sollen für die Vermittler von Finanzanlagen die Gewerbeämter zuständig sein. Die CDU/CSU-Fraktion wies aber darauf hin, dass mit dem Gesetz beide Aufsichtsbereiche zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet würden. Insgesamt stellte die CDU/CSU-Fraktion fest, mit dem Gesetz werde der Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem das Ziel der Regulierung aller Finanzprodukte formuliert worden sei. Die Trennung der Aufsicht wurde auch von der SPD-Fraktion kritisiert. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Oktober 2011 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.
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