Einschränkungen von BND-Untersuchungsausschuss grundgesetzwidrig
Reuters | 23. Juli 2009 — Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat mit ihren Auflagen und Einschränkungen zur Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses g…
Berlin (Reuters) - Der Bundestag will die deutschen Geheimdienste nach den Affären der vergangenen Jahre stärker an die Kandare nehmen.
Die Abgeordneten beschlossen am Freitag eine Ergänzung des Grundgesetzes, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) mehr Macht bei der Überwachung von Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst (MAD) verleiht. Vor allem das Auskunftsrecht gegenüber der Regierung wird gestärkt.
Der Geheimdienstausschuss hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder beschwert, dass ihn die Bundesregierung nicht ausreichend über die Arbeit der Dienste im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und dem Kampf gegen den Terrorismus informiert habe. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags prüft, welche Rolle der BND im Irak-Krieg spielte. Außerdem gab es Aufruhr über die Bespitzelung von Journalisten durch den Dienst. Durch die neue Verankerung im Grundgesetz soll die Stellung des PKG gestärkt werden.
Erschienen 29. Mai 2009 bei http://www.reuters.com.
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