Bundestag beschließt Mindestlohn für Leiharbeiter

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat am Donnerstag einen Mindestlohn für die etwa 900.000 Leiharbeiter beschlossen.

Mit dem Gesetz werden die von Deutschem Gewerkschaftsbund und Arbeitgebern bereits in einem Tarifvertrag festgelegten Mindestlöhne für die gesamte Branche vorgeschrieben. Sie betragen vom 1. Mai an 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro pro Stunde im Osten. Die Regelung soll den heimischen Arbeitsmarkt vor Lohndumping schützen, wenn ab Mai die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht EU-Staaten aus Osteuropa gilt. Eine Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist nicht erforderlich.

Die SPD-Abgeordneten und die Grünen stimmte zwar mit den Koalitionsparteien für einen Antrag, den Mindestlohn im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verankern. Diesen Mindestlohn hatten die Sozialdemokraten bei den Verhandlungen mit der schwarz-gelben Koalition über die Hartz-IV-Reform gefordert. In der Abstimmung über das gesamte Gesetzesvorhaben, das dem Missbrauch der Leiharbeit ein Ende setzen soll, enthielten sich Sozialdemokraten der Stimme. Linke und Grüne stimmten dagegen.

Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten Befürchtungen geschürt, Zeitarbeitsfirmen könnten etwa in Polen geringere Löhne in Tarifverträgen vereinbaren, auf deren Grundlage in Deutschland vom Grundsatz der gleichen Bezahlung von Stammbeschäftigten und Leiharbeitern abgewichen werden dürfe. Einfallstor dafür wäre eine deutsche Ausnahmeregelung, die unter Rot-Grün eingeführt worden war: Auf Basis von Tarifverträgen darf vom Gleichbezahlungsprinzip abgewichen werden.

Der Kern des Gesetzes ist, den sogenannten Drehtüreffekt in der Zeit- und Leiharbeit zu unterbinden. Firmen sollen Mitarbeiter künftig nicht mehr entlassen dürfen, um sie wieder zu schlechteren Bedingungen als Leiharbeiter zu beschäftigen. Durch die Drogeriekette Schlecker war dieses Vorgehen in die Schlagzeilen geraten. Es bleibt aber im Grundsatz möglich, Arbeitnehmer als Leiharbeiter in ihrem früheren Unternehmen einzusetzen. Die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles Instrument zur Deckung von Nachfragespitzen soll im Grundsatz erhalten werden.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sprach davon, einen fairen Umgang mit Leih- und Zeitarbeitern zu sichern. Angegangen werde die Herausforderung, "einerseits die Flexibilität zu erhalten, andererseits die Fairness in der Zeitarbeit zu sichern". Sie betonte: "Wir ziehen jetzt in der Leih- und Zeitarbeit eine gesetzliche Lohnuntergrenze ein." Kontrolliert werden solle das vom Zoll. SPD-Fraktionsvizechef Hubertus Heil kritisierte, Zeit- und Leiharbeit werde immer mehr zum Instrument für Lohndumping. Als Flexibilitätsinstrument sei sie aber sinnvoll. Der Forschritt des Gesetzes sei der Mindestlohn. Ansonsten sei es im Kampf gegen Missbrauch unzureichend.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nannte die neue Gesetzesregelung einen "ersten kleinen Schritt" im Kampf gegen den Missbrauch der Leiharbeit und gegen eine Ausweitung des Niedriglohnsektors. Man brauche weitere Gesetzesänderungen, um das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" durchzusetzen. Zudem vermisst Verdi eine Regelung, die den Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verbietet.



Quelle: Reuters (25. März 2011)

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Erschienen 25. März 2011 bei http://www.reuters.com.

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