Bundestag beschließt Grundgesetz-Änderung für Jobcenter

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat mit großer Mehrheit eine Grundgesetzänderung für die Hartz-IV-Jobcenter beschlossen.

Der Verfassungsänderung stimmten am Donnerstag im Bundestag alle Parteien außer der Linksfraktion zu. Durch die Ergänzung des Grundgesetzes wird die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern abgesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass es für die gemischten Zuständigkeiten im Grundgesetz keine Grundlage gebe. Die Jobcenter betreuen derzeit rund 6,9 Millionen Erwachsene und Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhalten. Der Bundesrat soll die Grundgesetzänderung am 9. Juli beschließen.

Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit galt von vorneherein als gesichert, weil sich die Koalition aus Union und FDP mit der SPD auf einen Kompromiss verständigt hatte. Zusätzlich zur Grundgesetzänderung wollte der Bundestag auch noch ein Begleitgesetz beschließen, in dem Details geregelt werden. So soll sich die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher verbessern. Ab dem Jahr 2012 dürfen zudem 110 statt derzeit 69 Kommunen als sogenannte Optionskommune die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher in Alleinregie, aber mit dem Geld des Bundes übernehmen.



Quelle: Reuters (17. Juni 2010)

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Themen: Germany , Bundesverfassungsgericht , Grundgesetz , Bundestag , Grundsicherung , Hartz IV , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , Business Activities , Government Debt (national) , Labour; Employment; Unemployment , Parteien , General News , Macro-economics , Politics International Affairs And Law

Erschienen 17. Juni 2010 bei http://www.reuters.com.

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