Bundessozialgericht: Krankenkasse muss Gehälter ihres Vorstandes veröffentlichen
am 22.02.2007 von recht verständlich
Was die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, sagt uns § 1 des SGB V – nämlich die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Das SGB V regelt die gesetzlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Man unterscheidet zwischen primären Trägern und Ersatzkassen der GKV, wobei zu den ersteren die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK) und die Innungskrankenkassen (IKK) gehören.
Außer den Ersatzkassen gibt es noch einige „Spezialkassen“. Hierzu zählen die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die See-Krankenkasse und die Knappschaft für Bergleute.
Diese Gliederung hat historische Gründe. Sie geht auf die früher bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen zurück. Diese wurden in das solidarische System der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen.
1996 trat das Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft. Dadurch wurden alle Kassen leistungsrechtlich auf eine Ebene gestellt.
Dennoch sind die Kassen weiter unter Druck: Auch im Zuge der jüngst verabschiedeten Gesundheitsreform war es erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die gesetzlichen Krankenkassen zu mehr Wettbewerb und Konzentration anzuhalten.
Die Gesamtzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat sich in den letzten 15 Jahren deutlich verringert. Waren im Jahre 1991 noch 1.209 Kassen registriert, gab es zum Jahresanfang 2006 gab es nur noch 253 gesetzliche Krankenkassen. Diese betreuten ca. 70.000.000 Versicherte.
Die Krankenkassen finanzieren sich hauptsächlich aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber. Sonstige Einnahmen spielen nur eine untergeordnete Rolle.
Allen Bemühungen zum Trotz sind die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen gestiegen: von EUR 106,00 je Mitglied im Jahre 1992 bis zu 159,69 EUR im Jahre 2005.
Verwaltet werden die Kassen von einem hauptamtlichen, auf sechs Jahre gewählten Vorstad. Dieser besteht …
Dürfen Krankenkassen sich weigern, ihre “Chefgehälter” zu veröffentlichen?
Handakte WebLAWg / Anfang 2006 existierten in Deutschland 253 Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie verfügen über insgesamt ca 70 Millionen Versicherte (überwiegend Pflichtversicherte, ferner freiwillig Versicherte und Familienversicher…
Krankenkassen müssen Gehälter veröffentlichen
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Veröffentlichung der Vergütung von Krankenkassenvorständen
Rechtblog / Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Vorstände in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und damit die Klage einer Betriebskrankenkasse gegen eine entsprechende Wei…
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Recht und Alltag / Bisher vergibt jede Krankenkasse einzeln für ihre Krankenversicherten Nummern (vergl. § 290 SGB V). Dieses System wird den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte nicht mehr gerecht. Deshalb wird mit der neuen Karte auch ein neues…
