Bundessozialgericht: Klassenfahrten voll erstattungsfähig

Die Klage einer Familie aus Berlin wegen Kosten ihrer Kinder für eine Kunststudienfahrt nach Florenz (719 Euro) und eine Klassenfahrt nach Brandenburg (285 Euro) ist vor dem Bundessozialgericht letztinstanzlch erfolgreich gewesen. Hartz-Vier-Empfänger brauchen die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ihrer Kinder nicht selbst zu tragen. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel müssen die Kommunen die Beträge in voller Höhe übernehmen. Mit dem Urteil gaben die Richter einer Familie aus Berlin Recht. Sie hatte im v…

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Themen: Berlin , Brandenburg

Erschienen 14. November 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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