Bundesregierung beschließt Schutz vor heimlicher Ortung von Handys
Datenschutzbeauftragter Online | 29. Oktober 2008 — Eine Mitteilung des Bundesverbraucherministeriums: Die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und somit die Ortung von Mo…
Berlin (Reuters) - Die Ortung von Mobiltelefonen und somit die Übermittlung von Standortdaten an Dritte soll künftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des Handynutzers erlaubt sein.
Das Kabinett habe beschlossen, dass dieser für die Ortung "gesondert und schriftlich" seine Erlaubnis geben müsse, teilte das Verbraucherschutzministerium am Mittwoch in Berlin mit. Die Regelung solle in das laufende Verfahren zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht werden. "Einer heimlichen Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen wird hiermit ein Riegel vorgeschoben", sagte Staatssekretär Gert Lindemann, der das Ressort bis zur Ernennung eines neuen Ministers leitet.
Ortungsdienste teilen bei Angabe der Mobilfunknummer den Aufenthaltsort des Handys mit. Für die Einwilligung verlangen sie oft lediglich eine SMS von dem gesuchten Handy. Eine SMS sei jedoch einfach zu fälschen und belege nicht, dass sie tatsächlich vom Inhaber des Handys versendet worden sei, sagte Lindemann. Eine Mitteilung, wo sich jemand befinde, betreffe die Persönlichkeit erheblich. Sein Ministerium habe sich daher dafür eingesetzt, Ortungen nur nach bewusster Einwilligung möglich zu machen.
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