Bundesregierung vs. europäisches TK-Recht

Die Bundesregierung stellt sich gegen die Kompetenzausweitung der EU-Kommission im Regulierungsbereich. So soll es kein neues Vetorecht für die Kommission gegen die Auflagen der nationalen Kartellwächter geben.

“Es darf keine neue Bürokratie und keine Kompetenzausweitung für die Europäische Kommission geben”, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Bernd Pfaffenbach in Bonn.

Damit einher geht auch eine Systemfrage im Regulierungsrecht. Will die EU-Kommission durch mehr Regulierung mehr Wettbewerb erreichen, aht der nationale Gesetzgeber den Wettbewerb an den Markt zurückgeben wollen.

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Themen: Juristisches , Bonn , Pfaffenbach

Erschienen 30. Oktober 2006 auf http://kleinblog.com/.

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