Bundesregierung verteidigt Ausnahmen bei der Informationsfreiheit

Die Bundesregierung legt hohen Wert darauf, dass bei der Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz besondere öffentliche Belange, der behördliche Entscheidungsprozess, der Datenschutz, das geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse zu beachten sind. Dies geht aus ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF…

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Erschienen 8. August 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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