Bundesregierung : Preistransparenz bei Rufnummern, Mehrwert- und Premiumdiensten - Neue verbraucherschützende Vorschriften mit weiterem Teil des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Bereits am 24. Februar 2007 trat der erste Teil des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften in Kraft, mit dem neben einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen die Verbraucherrechte gestärkt wurden. Mit dem 1. September 2007 treten weitere verbraucherschützende Vorschriften in Kraft. <br><br> "Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht und so das Vertrauen in die Erbringung elektronischer Dienstleistungen gestärkt. Dies unterstützt die Entwicklung und das Wachstum innovativer Mehrwertdienste." so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos. <br><br> <b>Ausweitung der Pflicht zu deutlichen und gut lesbaren Preisangabe und Preisansage</b> <br><br> Ab 1. September 2007 müssen die Preise gut lesbar und deutlich sichtbar angegeben werden. Die Preisansagepflicht wird über die (0)900er Rufnummern hinaus auf weitere Rufnummern, z. B. auf (0)137er Nummern, ausgeweitet. Hier muss der Preis vor Inanspruchnahme des Dienstes angesagt werden, bei Textnachrichten muss der zu zahlende Preis ab einem Betrag von 2 Euro angezeigt werden. Ferner muss der Anbieter die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor dem Abschluss eines Abonnements über Kurzwahl-Datendienste über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie den Preis und den Abrechnungszeitraum informieren. Ein Abonnement kommt erst mit der Bestätigung des Erhalts dieser Informationen zustande. Darüber hinaus wird den Kunden gesetzlich ein Kündigungsrecht für Abonnements von Kurzwahldiensten eingeräumt. Sie können außerdem von ihrem Anbieter einen kostenlosen Hinweis verlangen, sobald in einem Monat die Summe von 20 Euro überschritten wird. <br><br> Bundesminister Glos dazu: "Mit diesen Maßnahmen soll eine Verschuldung insbesondere jugendlicher Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert werden, die bislang häufig nicht wussten, dass sie ein Abonnement abgeschlossen haben und keine Übersicht über die anfallenden Kosten hatten." <br><br> <b>Neue Preishöchstgrenzen für Premium-Dienste</b> <br><br> Neben diesen preislichen Transparenzverpflichtungen legen die in Kraft getretenden Regelungen neue Preishöchstgrenzen für…

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Themen: Bundesregierung , Vorschriften , Preistransparenz

Erschienen 1. September 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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