Bundesregierung plant anlasslose Aufzeichnung des Surfverhaltens

Das Editorial von Patrick Breyer in der neuen Ausgabe der MultiMedia und Recht (MMR, 2009, 73) beschäftigt sich mit der geplanten Neuregelung des § 15 Abs. 9 TMG, worüber ich hier bereits am 14.01.09 berichtet habe. Breyer ist der Anicht, dass diese Vorschrift zumindest so ausgelegt werden kann, dass sämtliche Anbieter von Internetdiensten, also Beispiele nennt er u.a. Google und Amazon, die Berechtigung erhalten, das Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzuzeichnen. Darin sieht Breyer faktisch eine neue Ermächtigung für eine Vorratsdatenspeicherung. Als besonders bedenklich stuft der Autor ein, dass die Daten nach §§ 15 Abs. 5 S. 4, 14 Abs. 2 TMG an Polizeibehörden, Geheimdienste und die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden dürfen. Breyer kritisiert zu Recht, dass dieser Vorstoß auch systematisch verfehlt ist, weil er nicht in ein Gesetz zum BSI gehört. Dies nährt freilich den Verdacht, dass eine gravierende Änderung des TMG bewusst in einem Ge…

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Themen: Tmg , Google , Vorratsdatenspeicherung , Amazon , Patrick Breyer , Mmr

Erschienen 16. Februar 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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