Bundesregierung : Neu"Ordnung" der Widerrufs- und Rückgabevorschriften? – Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Widerrufs- und Rückg

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht; (Datum des Abrufs 06.11.2008) Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. <br><br> Das Schutzniveau für die Verbraucher bei Verbraucherkredigverträgen solle verbessert werden, das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen werde vereinfacht und bei der Verwendung der entsprechenden Musterbelehrung durch Unternehmer werde mehr Rechtssicherheit geschaffen, erklärte Bundesjustizminsterin Zypris. <br><br> <b>Änderungen bei Verbraucherdarlehen – Kaum mehr Ausnahmen für Teilzahlungsgeschäfte und Leasingverträge.</b> <br><br> Im Bereich der Verbraucherdarlehen sind Änderungen und Neuregelungen der Informationsobliegenheiten und Vertragserläuterungen, der Werbung und Kündigung geplant. Besonders Lockvolgelangebote – etwa mit besonders niedrigen Zinssätzen – sollen künftig besser unterbunden und reglementiert werden. Außerdem werden Muster für Verbraucherdarlehen eingeführt, so dass für unterschiedliche Kreditverträge einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher gelten. <br><br> Wichtig: Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte, wie etwa Teilzahlungsgeschäfte und Leasingverträge, erfasst. Bestehende Ausnahmevorschriften werden weitgehend aufgehoben. Verbraucher sollen künftig bei Teilzahlungsgeschäften und bei Finanzierungsleasingverträgen grundsätzlich ebenso geschützt werden, wie bei Verbraucherdarlehensverträgen. <br><br> <b>Zahlungsdienste: Europaweit einheitlich Regelungen bei Überweisung, Zahlungskarte und Lastschrift</b> <br><br> Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs gelten für Anbieter und Nutzer von Zahlungsdienstleistungen künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten, d.h. es gelten einheitliche Regelungen für Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte und Lastschrift. <br><br> <b>Widerrufs- und Rückgaberecht: Neu"ordnung"?!</b> <br><br> Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies soll zu mehr Rechtssicherheit führen und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern - durch eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes - auch bei Versicherungsverträgen. <br><br> <b>Verwendung des Belehrungsmusters schützt vor Abmahnungen?</b> <br><br> Unternehmer, die als Vorlage für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen……

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Erschienen 6. November 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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