Bundesregierung : Mehr Verbraucherschutz am Telefon - Bundesregierung stellt Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung vor
am 12.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
Bundesministerin Brigitte Zypries und Bundesminister Horst Seehofer haben am 11.03.2008 ein Maßnahmenpaket der
Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt.
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<i>Verbraucherinnen und Verbrauchern können sich leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen
haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende
Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen
Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr
unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder</i>, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
die geplanten Maßnahmen.
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<b>Problemfeld Telefonwerbung: 86 % der Deutschen fühlen sich belästigt</b>
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Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts
vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten
wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.
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<i>Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen
über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Das werden wir ändern</i>, sagte Bundesverbraucherschutzminister
Horst Seehofer. <i>Unsere Vorschläge schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten
Werbeanrufen, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher
zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll
natürlich weiterhin reibungslos möglich sein</i>, so Seehofer weiter.
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<b>Telefonwerbung ist bereits nach geltendem Recht verboten - Aber: Praxisproblem Durchsetzung</b>
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Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten.
Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter …
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