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Bundesregierung : Mehr Verbraucherschutz am Telefon - Bundesregierung stellt Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

am 12.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

Bundesministerin Brigitte Zypries und Bundesminister Horst Seehofer haben am 11.03.2008 ein Maßnahmenpaket der
Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt.
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<i>Verbraucherinnen und Verbrauchern können sich leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen
haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende
Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen
Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr
unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder</i>, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
die geplanten Maßnahmen.
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<b>Problemfeld Telefonwerbung: 86 % der Deutschen fühlen sich belästigt</b>
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Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts
vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten
wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen.
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<i>Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen
über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge. Das werden wir ändern</i>, sagte Bundesverbraucherschutzminister
Horst Seehofer. <i>Unsere Vorschläge schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten
Werbeanrufen, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher
zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll
natürlich weiterhin reibungslos möglich sein</i>, so Seehofer weiter.
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<b>Telefonwerbung ist bereits nach geltendem Recht verboten - Aber: Praxisproblem Durchsetzung</b>
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Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten.
Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter …

Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung - Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt

Die herrschende Meinung / Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Wer diesem Verbot zuwider handel…

Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

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Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

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Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung

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Bundesjustizministerium : Verbraucherschutz im Telemarketing - Zypries kündigt schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung unerwünschter Telefonwerbung an

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BMJ: Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung

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Bundesjustizministerium : Cold-Calls künftig mit Bußgeld belegt? - Regierung will entschieden gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / Bundesministerin Zypries hat am 15.05.2007 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Verstöße gegen das Verbot solcher Werbung sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können. <br><br…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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