Bundesregierung legt Härtefall-Katalog für SGB-II Bezieher vor

Eine Woche nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über die Grundsicherung Arbeitsloser hat das Bundesarbeitsministerium nun einen Härtefall-Katalog vorgelegt. Nach der Entscheidung des BVerfG greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen “unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben.”

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin mitteilt, wurde in Absprache mit der der Bundesagentur für Arbeit eine Definition der Härtefälle erarbeitet und eine Geschäftsanweisung erstellt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt.

Danach sollen etwa folgende Aufwendungen als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden, wobei die Aufzählung nicht abschließend sein soll:

Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion, Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten. Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu n… » Vollständiger Artikel
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Themen: Rechtsprechung , Berlin , Bundesverfassungsgericht , Bundesregierung , Sgb II , Hartz IV , Bundesministerium , Hiv , Voraussetzung , Ige , Arbeit Und Soziales , Putz , Regelleistung , Härtefall

Erschienen 18. Februar 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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