Bundesregierung ermöglicht Anfechtung von „Scheinvaterschaften“ - Lex Hass?
am 03.09.2006 von http://weblawgde.blogspot.com
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 29. August 2006:
... Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt. „Das Gesetz gibt nur dann ein Anfechtungsrecht, wenn eine Vaterschaftsanerkennung ausschließlich auf Vorteile im Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht zielt“, stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klar. „Es geht uns nicht darum, neue Hürden für die Vaterschaftsanerkennung aufzubauen. Wir gehen vielmehr davon aus, dass Eltern bei der Beurkundung der Vaterschaft für ihr Kind in aller Regel verantwortungsbewusst handeln.“ ...
Der Regierungsentwurf wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 war im Regelfall für die Anerkennung die Zustimmung eines Amtspflegers erforderlich. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt. „An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, so Zypries.
Quelle: www.bmj.bund.de
In diesem Kontext ist beispielsweise der folgenden Artikel der TAZ zu berücksichtigen:
... Ein Mann hat sich als Vater hunderter Kinder eintragen lassen. …
Zypries: Scheinvaterschaften sollen angefochten werden können
Bundesjustizministerium / Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem staatlichen Behörden das Recht eingeräumt wird Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine lei…
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Rachefeldzug gegen den Staat: Früherer FDP-Politiker will 1000 Kinder adoptieren
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Handakte WebLAWg / Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. In einem Gesetzentwurf (16/32…
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Handakte WebLAWg / Für ihn ist es ein “privater Rachefeldzug” gegen den Staat: Der in Paraguay lebende Jürgen Hass erkennt reihenweise Kinder aus der ganzen Welt an. Wenn sie erstmal deutsche Staatsbürger sind, stehen ihnen Sozialleistungen zu. Der frü…
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