Noch mehr MS Windows in der Bundesverwaltung? Kleine Anfrage im Bundestag
Vergabeblog | 30. April 2011 — Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows we…
Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
Nach Ansicht der Bundestagsfraktion von 90/Die Grünen stellt freie und quelloffene Software eine ”sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals durch eine marktbeherrschende Stellung der Anbieter gekennzeichnet ist“, so die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.
OSS in SAGA und UfAB berücksichtigt
Die Bundesregierung unterstütze OSS ”überall dort, wo sie geeignet und wirtschaftlich ist“. Wie sie in ihrer Antwort erläutert, habe man im Rahmen des Konjunkturpakets II bei den Mitteln zur Verbesserung der IT-Organisation des Bundes im Kernbereich ”Innovation/Zukunftsfähigkeit“ auch den Einsatz von OSS gefördert, unter anderem durch den Ausbau des Kompetenzzentrums OSS.
Um in Zukunft den Einsatz offener Standards noch weiter zu fördern, sei in den vergangenen Monaten vor allem eine umfassende Aktualisierung und Überarbeitung des Grundlagenpapiers „Standards und Architekturen für E-Government Anwendungen (SAGA)“ durchgeführt worden. Das Ergebnis befinde sich derzeit in der Abstimmungsphase für einen Beschluss des Rates der IT-Beauftragten.
Außerdem seien weiter konsequent noch bestehende Vergabehindernisse abgebaut worden; so enthaltet die aktuelle Fassung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) ein eigenes Kapitel über die Beschaffung von OSS-Lösungen.
OSS “nicht zwangsläufig sicherer”
Zwar räumt die Regierung ein, dass der Einsatz freier und quelloffener Software zur Verbesserung der IT-Sicherheit beitragen kann. So könne diese Software von einer Vielzahl unabhängiger Experten auf Quellcode-Ebene analysiert werden und auch Schwachstellen, die in freier und quelloffener Software entdeckt werden, durch unabhängige Entwickler geschlossen werden sowie anfällige Software-Monokulturen vermieden werden.
“Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie in jedem Fall sicherer ist als proprietäre Software”, so die Regierung. Auch in freier und quelloffener Software würden Sicherheitslücken entdeckt. Der Einsatz von OSS könne somit nur ein Baustein in einer umfassenden Sicherheitsstrategie sein.
Gretchenfrage
Die GRÜNEN wollten wissen, ob die Regierung plane, “die ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Micr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Mai 2011 auf http://www.vergabeblog.de.
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