Bundesregierung: Durchschnittssteuerbelastung seit 1998 stark gesunken

Der Übergang zu einem linear-progressiven Steuertarif würde zu Mindereinnahmen von 25 Milliarden Euro bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag führen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/11158) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 16/10935) mit. Der dieser Berechnung zu Grunde liegende Tarif würde eine linear gestaltete Progressionszone von 7.665 bis 52.151 Euro bei einem Eingangssteuersatz von 15 und einem Grenzsteuersatz der ersten oberen Proportionalzone von 42 Prozent ab 52.151 Euro enthalten. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro würde der Grenzsteuersatz 45 Prozent betragen, schreibt die Regierung auf die Frage der FDP-Fraktion, wo sich der so genannte “Mittelstandsbauch” bei der Steuer auswirke.

Nach den Angaben der Regierung ist die Durchschnittssteuerbelastung unter Verteilungsgesichtspunkten jedoch von größerer Bedeutung als die Grenzsteuerbelastung. Die Durchschnittssteuerbelastung sei der Indikator für eine gerechte Besteuerung. Diese Belastung sei bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro (Grundtabelle) von 15,9 Prozent im Jahre 1998 auf 10,3 Prozent nach dem geltenden Tarif gesunken. Die Durchschnittsbelastung nach der Splittingtabelle sei von 4,1…

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Themen: Finanzen , Durchschnittssteuerbelastung

Erschienen 6. Januar 2009 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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