Bundesregierung will Drohnen zulassen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorgelegt, der vor allem die EU-Richtlinie 2009/2012/EG über Flughafenentgelte umsetzen soll.

Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine eher unscheinbare Ergänzung von § 1 Abs. 2 LuftVG, die beinhaltet, dass nunmehr als Luftfahrzeuge auch unbemannte Fluggeräte gelten, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Es handelt sich hierbei um die Zulassung sog. Drohnen bzw. sog. UAS (Unmanned Aerial Systems) im internationalen Sprachgebrauch.

Wenn man die Gesetzesbegründung liest, ist beim Einsatzzweck u.a. von Umwelt- und Verkehrsüberwachung die Rede und ganz allgemein von polizeilicher Gefahrenabwehr. Hierfür müssten dann allerdings ergänzend Befugnisnormen geschaffen werden, die den Einsatz konkret erlauben.

Aber sobald diese neue Überwachungstechnologie erst einmal luftverkehrsrechtlich zulässig ist, werden die Forderungen nach Ergänzung der Polizei- und Sicherheitsgesetze um entsprechende Befugnisnormen sicherlich nicht lange auf sich warten lassen.

Erich Möchel berichtet für FM4 ausführlicher über die Hintergründe dieses Vorhabens und stellt insbesondere auch einen Zusammenhang zu INDECT her. Die Vorstellung von…

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Themen: Bürgerrechte , überwachung , Rede , Luftverkehr , Drohnen , Uas

Erschienen 21. Dezember 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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