Bundesregierung: Doppelverdiener-Ehepaare sollen Lohnsteuerabzug neu aufteilen können u.a. Regelungen des JStG 2009
Doppelverdiener-Ehepaare sollen vom Jahr 2010 an mit Hilfe eines Faktors den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Dazu
will die in ihrem Entwurf
eines Jahressteuergesetzes 2009 (BT-Drucks. 16/10189) ein “optionales Faktorverfahren” einführen. Dabei soll für beide Ehepartner die
Steuerklasse IV angewendet werden, um den zumeist bei Ehefrauen hohen Lohnsteuerabzug bei der gewählten Steuerklassen-Kombination
III/V abzumildern. Ziel sei es, etwaige Hemmnisse für eine Arbeitsaufnahme bei Alleinverdiener-Paaren beseitigen. Paare, die das
Faktorverfahren wählen, sollen erreichen, dass der geringer Verdienende mit der Steuerklasse V mindestens in den Genuss der ihm
persönlich zustehenden Steuerentlastungen durch Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Berücksichtigung
von Kindern kommt. Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2008 hatte die Bundesregierung ein “optionales Anteilsverfahren” vorgeschlagen,
um arbeitende Ehefrauen zu entlasten, scheiterte im parlamentarischen Verfahren aber an datenschutzrechtlichen Bedenken. Diese
Bedenken sieht die Regierung beim jetzigen Verfahren nicht, weil es nicht zwingend vorgegeben sei, sondern von den Ehepaaren gewählt
werden könne.
Mit dem JStG 2009 will die Regierung darüber hinaus klarstellen, dass die Kinderzulage im Rahmen der nach wie vor für Kinder bis zum 27. Lebensjahr
gewährt wird. Um Arbeitgeber anzuregen, mehr für die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter zu tun, sollen entsprechende betriebliche
Initiativen von der Besteuerung befreit werden. Steuerfrei bleiben sollen auch bestimmte Arbeitgeberbeiträge für die
Zukunftssicherung ihrer Arbeitnehmer. Für ambulante und stationäre Heilbehandlungen soll darüber hinaus künftig keine mehr gezahlt werden müssen. Auf 50 Prozent
beschränkt werden soll dagegen der Vorsteuerabzug von Firmenwagen, die auch nichtbetrieblich genutzt werden. Besteuern will die
Regierung ferner die Provisionserstattungen bei “Riester”-Fondssparplänen. Mit 95 Millionen Euro Mindereinnahmen schlägt nach
Regierungsangaben die Änderung zu Buche, wonach die Beschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs (§ 2a des Einkommensteuergesetzes)
für Tatbestände innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes aufgehoben wird.
Der Regierungsentwurf zielt ebenso darauf ab, extremistische Vereine von der Gemeinnützigkeit auszuschließen. Vereine sollen nur dann
noch als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Damit sollen verfassungsfeindliche Vereine ihre
Steuervorteile verlieren. So seien sie etwa nicht mehr von der befreit und müssten künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Gesetzlich festschreiben will die Regierung die bisherige Verwaltungspraxis des “steuerlichen Querverbunds” zwischen kommunalen
Unternehmen. Die Regierung kommt damit Forderungen aus den Reihen der Kommunen …
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