Bundesregierung : Der Zweite Korb - Novelle des Urheberrechts vom Bundestag beschlossen
am 07.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft der sog. Zweite Korb
der Urheberrechtsnovelle - hat am 05.07.2007 den Bundestag passiert. Nun muss der Bundesrat dem
Gesetzentwurf noch zustimmen, bevor es ausgefertigt, verkündet und schließlich in Kraft treten kann.
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Mit der weithin problematisierten 2. Novellierung soll das Urheberrecht aufbauend auf die erste Novelle
aus dem Jahr 2003 weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst
werden. Intention ist, die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums
und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen
angemessenen Ausgleich zu bringen.
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<b>Zypries: Das Gesetz kann sich sehen lassen.</b>
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<i>Die Rahmenbedingungen im Urheberrecht müssen regelmäßig hinterfragt und dem technischen Wandel angepasst
werden. Die Balance zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Allgemeinheit muss immer wieder
austariert werden. Das Gesetz kann sich sehen lassen. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung Deutschlands
in der Informationsgesellschaft</i>, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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Folgende maßgeblichen Neuerungen sind Gegenstand der Novellierung:
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<b>1. Erhalt der Privatkopie - Nutzung illegaler Tauschbörsen besser erfasst </b>
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Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue
Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten
Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene
Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt
also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass …
Bundesjustizministerium : Der Zweite Korb - Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts
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Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts
Weblawg.de / ... Der Bundesrat hat heute dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zugestimmt. Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.Mit dem Zweite…
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Anwalt bloggt / Zum 1. Januar 2008 tritt neues Urheberrecht in Kraft. Der zweite Teil der Urheberrechtsnovelle wird zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Hiermit soll das Urheberrecht – aufbauend auf die erste Novelle aus dem Jahr 2003 – weiter an das digitale Z…
Zivilrecht allgemein: Novelle des Urheberrechts
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundestag hat am 5. Juli 2007 das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (so genannter „zweiter Korb" der Urheberrechtsnovelle) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Die ges…
Urheberrechtsnovelle - Zweiter Korb
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Novelle des Urheberrechts - Zweiter Korb
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde jetzt vom Bundestag verabschiedet. Es ist der sogenannte “Zweite Korb” der Urheberrechtsnovelle. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.…
