Bundesregierung : BMJ hat nachgebessert?! - Neues Muster für Widerrufsbelehrungen ab 1. April 2008
am 13.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
Heute wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.
Damit sollen die Muster für Belehrungen klarer gefasst werden, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre
Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen. Die Neufassung wird am 1. April 2008 in Kraft treten.
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<i>Der Handel über das Internet hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Im letzten Jahr haben die
Verbraucher nach jüngsten Erhebungen mehr als 17,2 Milliarden Euro im Internet ausgegeben mehr als dreimal soviel
wie 2002. Durch die Neufassung der Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung werden den Kunden zukünftig ihre
Rechte noch klarer vor Augen geführt. Zudem geben wir den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um in diesem
Zukunftsmarkt erfolgreich zu sein</i>, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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<b>Verbraucher-Widerrurfrecht bei bestimmten Vertriebsarten und Vertragstypen</b>
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Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und
Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht,
das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen.
Die Frist beginnt jedenfalls nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax)
über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass
das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.
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Mit der Intention Unternehmen eine ordnungsgemäße Belehrung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Justiz bereits im Jahre
2002 Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht erarbeitet, die in zwei Anlagen zur
BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten sind. Wenn diese Muster verwendet werden, gelten die Anforderungen
des Bürgerlichen Gesetzbuches an eine Belehrung als erfüllt. Allerdings steht es jedem Unternehmen frei, über ein
bestehendes Widerrufs- oder …
Neues Muster für Widerrufsbelehrungen
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Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung - Neufassung der Musterbelehrungen tritt am 1. April 2008 in Kraft
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BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Gut gedacht, schlecht gemacht - so könnte ein Fazit lauten, das man zu den Musterbelehrungen der inzwischen berühmt berüchtigten BGB-InfoV zieht. Diese sollten Unternehmen an sich eine ordnungsgemäße Belehrung erleichtern un…
Widerrufsbelehrung
advobLAWg / Das LG Halle (Urteil vom 13. 5. 2005 - AZ :1 S 28/05) hatte schon im Mai vergangenen Jahres die Muster-Widerrufsbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV Anlage 2 2003 als rechtswidrig und keine ausreichende Belehrung des Verbraucher angesehen. Das LG Müns…
