Bundesregierung : Besserer Rechtsschutz bei heimlichen Überwachungsmaßnahmen - Vorratsdatenspeicherung 6 Monate
am 18.04.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
Die Telefonüberwachung wird neu geregelt. Gleichzeitig wird der Rechtsschutz der Betroffenen verbessert.
Das Bundeskabinett hat am 18.04.2007 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die
Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten
Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren neu ordnet. Mit dieser Regelung wird der
Rechtsschutz der Betroffenen erheblich verbessert. Der Regierungsentwurf trägt
zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, das einen gesetzlichen
Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
gefordert hat. Ebenfalls enthalten sind Regelungen, mit denen Vorgaben aus dem Übereinkommen
des Europarats über Computerkriminalität und der europäischen Richtlinie zur sog.
Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden.
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Der Staat kann auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen nicht verzichten, wenn es
darum geht, schwerwiegende Straftaten aufzuklären, und mit herkömmlichen Mitteln
kein Erfolg zu erzielen ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die
unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben und das
öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im
Strafverfahren betont. Gerade für Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität
und der Transaktionskriminalität ist etwa die Telekommunikationsüberwachung ein erfolgreiches
und unverzichtbares Instrument der Strafverfolgungsbehörden. Da verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, müssen für ihre
Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein.
Mit den Neuregelungen gestalten wir die Anordnungsvoraussetzungen einheitlich, sorgen
für Verfahrenssicherungen und verbessern die Möglichkeiten des Betroffenen, nachträglich
die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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<b>Wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs:</b>
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<i>1. Überarbeitung des § 100a StPO (Telekommunikationsüberwachung)</i>
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Der Katalog von Straftaten, die Anlass für eine Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme
nach § 100a StPO sein können, wird auf schwere Straftaten begrenzt.
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Aus dem Katalog gestrichen werden daher alle Straftaten, die …
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