Public Corporate Governance Kodex
Rechtslupe | 1. Juli 2009 — Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung “Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des …
Die Bundesregierung hat am heutigen Tage neue Grundsätze guter Unternehmensführung im Bereich des Bundes verabschiedet. Erarbeitet hat sie federführend das Bundesfinanzministerium. Herzstück ist der sogenannte „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“. Er legt Standards guter Unternehmensführung fest, die teilweise strikter gefasst sind, als die der Privatwirtschaft. Mit ihm geht der Bund mit gutem Beispiel voran. Ein Unternehmen soll entweder erklären, dass es den Empfehlungen folgt – oder es steht unter dem Begründungszwang zu erklären, von welchen Punkten es abweicht („comply or explain“-Mechnismus).
Verantwortung der Manager klarer definierenSpätestens seit Ausbrechen der Finanzkrise sind klarere Regelungen zur Managervergütung in aller Munde. Der „Public Kodex“ übernimmt Bestandteile aus dem am 18. Juni 2009 beschlossenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen.
So sind im „Public Kodex“ im Hinblick auf die variable Vergütung von Managern langfristige Anreize und Bonus-Malus-Regeungen vorgesehen. Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sollen ihre Vergütung offenlegen. Verbessert werden sollen weiterhin Arbeitsstrukturen und –prozesse in den Unternehmen.
Die Rolle des Bundes als Anteilseigner wird durch den Kodex klarer bestimmt. Verantwortungssphären von Mitgliedern des Vorstands, der Aufsichts- und Anteilseignergremien werden klar benannt und die Organe des Unternehmens zur öffentlichen Erklärung verpflichtet.
Gültig für nicht börsennotierte BundesunternehmenDie im „Public Kodex“ enthaltenen Empfehlungen und Anregungen gelten für Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist und die nicht börsennotiert sind. Darunter fallen vor allem GmbHs, zum Beispiel die Flughäfen Köln/Bonn, München und Berlin-Schönefeld. Die Schwerpunkte des „Public Kodex“ können deswegen nicht denen für börsennotierte Unternehmen entsprechen.
Börsennotierte Unternehmen mit Bundesbeteiligung fallen weiterhin ausschließlich unter den bestehenden Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die „Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ berücksichtigen damit den aktuellen Stand der Corporate Governance Diskussion. Integriert und verbessert wurden die bewährten Grundlagen, die als „Hinweise für die Verwaltung von Bundesbeteiligungen“ bereits seit längerem bestehen.
Weiterführende Informationen:
Modernere Strukturen guter Unternehmensführung in öffentlichen Unternehmen
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Bundesliegenschaften__und__Bundesbeteiligungen/Public__corporate__governance__Kodex/Unternehmensf_C3_BChrung_20in_20_C3_B6ffentlichen_20Unternehmen.html …
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Juli 2009 auf http://justicio.de.
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