Bundesregierung beschließt die Button-Lösung

Die Bundesregierung eilt den Gesetzesmachern der Europäischen Union voraus und hat einen neuen Entwurf des “Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” vorgelegt.

Die Button-Lösung setzt auf die bisherige Rechtslage einen Button auf. Ein wirksamer Vertrag kann im Internet nur noch dann wirksam geschlossen werden, wenn der Verbraucher einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die Kosten erhält und dies durch Klick auf einen entsprechenden Button bestätigt.

Wie sich geprellte Verbraucher in Zukunft gegen die unzutreffenden Behauptungen, der Butt…

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Themen: Internet , Kosten , Bürgerrechte , Computerrecht , Bundesregierung , Verbraucher , Brauch , Hinweis , Behauptung , Geschäftsverkehr , Links & Tipps , Elektro
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 25. August 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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