Bundesregierung will Überweisungsdaten an USA ausliefern

Seit dem 11.09.2001 forschen US-amerikanische Behörden ohne richterliche Anordnung systematisch und massenhaft den internationalen Überweisungsverkehr aus – auch Überweisungen zwischen EU-Staaten. Diese Massen-Rasterfahndung der USA soll angeblich dem Auffinden von Terroristen oder ihrer Finanzierung dienen.

Auf öffentliche Proteste entschied das europäische Bankenkonsortium SWIFT, ab Oktober 2009 keine Daten über innereuropäische Überweisungen mehr in den USA zu speichern. Damit haben die USA keine Handhabe mehr, Herausgabe der Daten zu fordern.

Die USA wünschen aber weiterhin Zugriff auf unsere Überweisungdaten. Die EU-Außenminister haben die schwedische Ratspräsidentschaft am 27.07.2009 einstimmig ermächtigt, bis September 2009 ein Abkommen auszuhandeln, welches den USA weiterhin Zugriff auf den innereuropäischen Zahlungsverkehr gewähren soll – nach wie vor ohne richterliche Anordnung und nicht nur im Rahmen gezielter Ermittlungen. Dieser Beschluss wurde mit der Stimme von Außenminister Steinmeier (SPD) gefasst.

Das geplante Abkommen soll nun erstmals sämtliche europäische Finanzunternehmen zur Herausgabe verpflichten, nicht nur SWIFT. Es ist schon deswegen illegal, weil es ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments geschlossen werden soll.

Die EU-Kommission plant, dass künftig auch europäische Behörden ohne richterliche Anordnung auf Bankdaten zugreifen sollen. Bei Fluggastdaten hat ein Abkommen mit den USA bereits dazu geführt, dass eine ähnliche Massendatenbank für Europa vorgeschlagen worden ist.

Das Abkommen bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Der Bundestag hat auch jetzt schon die Möglichkeit, „rote Linien“…

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Themen: Juristisches , Bundestag , Datenschutz IM Staatssektor , Metaowl-watchblog , Datenschutz IM Privatsektor , Frühwarnsystem , Massen , Proteste , Petition , Steinmeier , Swift

Erschienen 30. August 2009 auf http://www.daten-speicherung.de.

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