Bundesregierung : Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und Internet-Vertragsfallen - Neue Regelungen für mehr Verbraucherschutz?! - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschl

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen. Das Maßnahmenpaket wurde am 11.03.2008 vorgestellt ( <a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1545" class="norm">vgl. bereits: MIR 2008, Dok. 81</a>) <br><br> <i>"Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein"</i>, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. <i>"Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssen damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Geldbußen"</i>, so Zypries weiter. <br><br> <b>Ein ernsthaftes Problem: Unerwünschte Telefonwerbung - 86 Prozent der Bevölkerung fühlen sich belästigt!</b> <br><br> Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem großen Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. <br><br> <b>Telefonwerbung ohne Einwilligung gegenüber Verbraucher stellt bereits nach geltendem Recht (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) eine unzumutbare Belästigung dar - Gleichwohl: Rechtsdurchsetzung problematisch</b> <br><br> Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor. Unseriöse Firmen setzen sich aber immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. <br><br> <b>Bußgeld bis zu 50.000,00 EUR, Unterdrückung der Rufnummer verboten, Ausweitung des…

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Themen: Bundesregierung

Erschienen 30. Juli 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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